|
|
Nicht mehr Kirche!
Pfarrer Johannes Frey (Vorsitzender)
Nicht mehr Kirche!
„Trauung“ gleichgeschlechtlicher Paare: Bibel- und bekenntniswidrig!
Der Gesetzentwurf des Oberkirchenrates (Kirchenleitung) der Evangelischen Landeskirche in Württemberg zur Trauung gleichgeschlechtlicher Paare offenbart einen Bruch mit den Grundlagen der christlichen Kirche: Gesellschaftliche Entwicklungen und menschliche Wünsche und nicht mehr Gottes Wort in der Heiligen Schrift und das Bekenntnis der Kirche sind Grundlage und Maßstab kirchlichen Handelns.
Der Gesetzentwurf bedeutet das Ende der christlichen Ehe in der württembergischen Landeskirche. Die Gender-Ideologie wird die neue Norm. Das Festhalten an Bibel und Bekenntnis und Schöpfungswirklichkeit wird (noch) geduldet, aber nicht mehr akzeptiert.
Als Ziel wird angegeben, „Differenz zu respektieren und zugleich die Einheit der Kirche zu wahren“.
Spaltung der Kirche
Aber die Differenz ist fundamental. Damit ist die Einheit der Kirche – gar nicht mehr vorhanden.
Das wurde bereits im Blick auf die Einführung der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in dem kirchenrechtlichen Grundsatzvortrag vor der Landessynode 2017 festgestellt (Heinrich de Wall, Segnungen/Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare im evangelischen Kirchenrecht). Damals meinte man, „eine konfessionelle Spaltung der Kirche im Kleinen“ in Kauf nehmen zu können, da ja die „Einheit der Kirche im Übrigen aufrechterhalten“ bliebe.
Aber die Spaltung besteht nicht nur „im Kleinen“, also der Frage, wer kirchlich getraut werden kann. Die Spaltung besteht im Fundament, nämlich in der Frage nach dem Grund und Maßstab für Lehre und Leben der Kirche.
Neue Maßstäbe
Denn die Forderung nach der Trauung gleichgeschlechtlicher Paare erwächst nicht aus neuen Einsichten in die Botschaft der Bibel. Im Gegenteil: Dass die Bewertung von praktizierter Homosexualität in der ganzen Heiligen Schrift durchweg negativ ist, ist Konsens unter allen Beteiligten. Die Forderung erwächst vielmehr aus der Rücksicht auf Entwicklungen in der säkularen Gesellschaft, die damit normative Geltung für die Kirche erhält. Die gottlose Welt und nicht mehr die Bibel wird zur Grundnorm kirchlichen Handelns.
Damit aber hört diese Landeskirche auf, Kirche zu sein.
Staat statt Gott
Der Normwechsel wird auch in der Berufung auf das staatliche Recht offenbar: Die Vertreter der gleichgeschlechtlichen Ehe verpflichten die Kirche, staatliches Recht nachzuvollziehen und eine staatliche Institution zu segnen. Damit übernimmt die Kirche die Rolle der Hofpropheten: die religiöse Rechtfertigung der staatlichen Macht. Sie ist nicht mehr Gott, sondern der Regierung verpflichtet. Erschreckende Beispiele aus Geschichte und Gegenwart zeigen, wohin die kritiklose Übernahme staatlichen Rechts die Kirche führen kann.
Menschliche Wünsche statt Gottes Gebote
Ganz grundsätzlich hat sich die Evangelische Kirche in Deutschland, zu der die württembergische Landeskirche gehört, zu dem Normwechsel bekannt in der Stellungnahme zum Abtreibungsrecht im Dezember 2024. Dort wird die persönliche Lebensplanung für genauso verpflichtend erklärt wie das Gebot Gottes.
Kirche muss Kirche bleiben!
Hier steht mehr auf dem Spiel als ein Ritual mehr oder weniger. Es geht darum, ob diese „Kirche“ Kirche bleibt oder zum Sprachrohr des Zeitgeistes wird.
Der Gesetzentwurf des württembergischen Oberkirchenrates ist mit der Schrift, dem Bekenntnis und der Kirchenverfassung absolut unvereinbar!
Wir appellieren dringend an alle Mitglieder der Landessynode und der kirchenleitenden Organe: Beenden Sie den Weg der Anpassung an den Zeitgeist und der Unterwerfung der Kirche unter die Maßstäbe der Welt und verschaffen Sie dem Wort Gottes und dem kirchlichen Bekenntnis in Verkündigung und Recht der Kirche wieder uneingeschränkte Geltung!
Für die Bekenntnisbewegung „Kein anderes Evangelium“:
Pfarrer Johannes Frey (Vorsitzender)
zurück...
|
|
|
|
|