Wir sind der „Braune Mob“
Der Vorstand der Bekenntnisbewegung „Kein anderes Evangelium“

Wir sind der „Braune Mob“
Die Verurteilung und („vorläufige“) Amtsenthebung von Pastor Olaf Latzel
Justizirrtum oder Gesinnungsjustiz?

Stellungnahme der Bekenntnisbewegung »Kein anderes Evangelium«
Endlich haben wir – Dank an IDEA! – erfahren, was das Bremer Amtsgericht sich gedacht hat, als es Olaf Latzel am 25. November 2020 wegen Volksverhetzung zu 8.100 Euro Geldstrafe verurteilte. Zwar wurde die Begründung bereits am 30. Dezember 2020 ausgefertigt, aber eigenartiger Weise bis heute für die Öffentlichkeit unter Verschluss gehalten.
Die Rolle der Landeskirche in dem Verfahren bleibt nach wie vor im Zwielicht. Auskunftserteilung wurde an eine externe Agentur delegiert. Können die Verantwortlichen ihren Umgang mit dem Bruder nicht persönlich vertreten?
Zweifelsfrei am Tage liegen aber die Konsequenzen, die die Kirche – angeblich als Konsequenz aus dem Urteil – ihrem Pastor aufbürdet: Predigtverbot. Seelsorgeverbot. Verbot von Gemeindebesuchen. Auch den Hilferuf eines sterbenden Gemeindegliedes hat der Hirte von St. Martini nach dem Willen seiner Kirchenleitung abzuweisen. Kurz: Es wurde ein ein umfassendes Berufsverbot verhängt.
Warum diese prompte Exekution eines noch nicht einmal rechtskräftigen Urteils, sogar noch vor dem Vorliegen der Urteilsbegründung?
Die vorläufige Dienstenthebung sei ein rein personalrechtlicher Akt infolge eines gegen Latzel ergangenen Urteils in einem Strafprozess wegen Volksverhetzung, heißt es in einer Stellungnahme der Kirchenleitung. Sie hänge nicht mit theologischen Differenzen zusammen.
Wer das glauben möchte, sei an einen anderen Fall erinnert, in dem ebenfalls Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen eine Bremer Pastor erstattet wurde, und die Kirche und auch die Justiz sich auffallend anders verhielt.
Latzels Kollege Bernd Klingbeil-Jahr bezeichnete im Bremer Lokalfernsehen (buten und binnen, Video vom 5.7.2020, 2:18) die Abonnenten von Latzels Predigten als »braunen Mob«.
»Brauner Mob« ruft die Assoziation »Reichspogromnacht« auf. Braune Horden, die am 9. November 1938 durch die deutschen Städte tobten und jüdische Geschäfte verwüsteten. Man denkt an Straßenterror, Judenmord, SA, SS, KZ. Das Gefühl von Hass und Abscheu drängt sich dem Hörer unwiderstehlich auf. »Brauner Mob« ist inhaltlich der Superlativ zu »Abscheuliche Mörderbande«.
Der Kontext der pastoralen Hassrede läßt keinen Zweifel daran, daß die so titulierten wegen ihrer Zustimmung zu Latzels Überzeugung hinsichtlich homosexueller Praxis und nichtchristlicher Religionen zum »braunen Mob« erklärt werden.
Es handelt sich also eindeutig um Anstachelung zum Hass auf diese klar definierte Personengruppe und einen Aufruf, diese Menschen aus der Gesellschaft auszuschließen. Ihnen wird aufgrund ihrer religiösen bzw. politischen Überzeugung die Menschenwürde abgesprochen. Sie werden mit Rassenhass und Massenmord in Verbindung gebracht.
Der Tatbestand der Volksverhetzung liegt offensichtlich unabweisbar auf der Hand.
Von der Kirche, der es jetzt mit der Bestrafung Latzels für den Ausdruck »Verbrecher« nicht schnell genug gehen konnte, hörte man damals kein Wort der Distanzierung, kein Wort der Entschuldigung bei den so maßlos diffamierten. Macht sich die Bremische Evangelische Kirche gar diese unsäglichen Anschuldigungen zu eigen?

Ähnlich erstaunlich und widersprüchlich das Verhalten der Justiz: In dem Wort »Verbrecher vom Christopher Street Day, sah der Staatsanwalt eine Aufstachelung zum Hass ohne jeden Zweifel gegeben. Die Erklärung des Pastors, er habe nicht Homosexuelle, sondern Straftäter aus dem Umfeld des CSD gemeint, tat er als Lüge ab – obwohl in der Vergangenheit tatsächlich zahlreiche Straftaten, Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch, sogar Todesdrohungen gegen Pastor Latzel und die Martini-Gemeinde aus diesem Milieu erfolgt waren.
In der Identifizierung Andersdenkender mit den Mörderbanden der Nazis konnte der Staatsanwalt dagegen keine Aufstachelung zu Hass erkennen.
Entweder haben wir es hier mit einer unglaublichen Verharmlosung des Nazi-Terrors zu tun – oder mit der Legitimierung einer ebenso unglaublichen Diffamierung unbescholtener Bürger.
Auf wen zielt eigentlich diese Hetzrede? Wer ist dieser »Braune Mob«?
Alle, die einen unüberbrückbaren Gegensatz zwischen Christentum und Islam sehen, und alle, die Zweifel an der religiösen oder biologischen Normalität homosexueller Praxis hegen, sind – von Kirche und Justiz unwidersprochen – »brauner Mob«.
Dazu gehört die Mehrheit der Gottesdienstbesucher in Bremen. Dazu gehören die Prediger der Bremischen Kirche mit den bestbesuchten Gottesdiensten. Dazu gehört die weltweite Evangelikale Bewegung. Dazu gehören Millionen konservativer Katholiken. Dazu gehören alle orthodoxen Kirchen. Dazu gehört die große Mehrheit des außereuropäischen Protestantismus. Alles »Brauner Mob.«
Auch wir, die Bekenntnisbewegung »Kein anderes Evangelium« gehören dazu. Die Gründer unserer Bewegung standen ausnahmslos im Widerstand gegen den echten braunen Mob. Dafür nahmen sie schwere Nachteile in Kauf. Sie erlitten Gefängnis und Folter. Sie setzten ihr Leben aufs Spiel.
Sind wir jetzt »brauner Mob«, weil wir ihre Überzeugung weitertragen?.
Ein Pastor, der Straftäter als »Verbrecher« bezeichnet (wie hätte er sie sonst bezeichnen sollen – vielleicht »roter« oder besser: »bunter Mob«?), wird von seiner Kirche disziplinarisch und von der Justiz strafrechtlich verfolgt und wegen Volksverhetzung verurteilt.
Ein anderer tut weitaus schlimmeres mit unbescholtenen Bürgern – und hat vollen Rückhalt bei eben dieser Kirche und rücksichtsvolle Schonung von Seiten der Justiz.
Was unterscheidet die beiden?
Der eine vertritt die Linie der (in Kirche und Staat) Herrschenden. Der andere ist theologisch und politisch konservativ.
Und: seine Gemeinde ist den Herrschenden wegen ihrer Unabhängigkeit schon seit Jahrzehnten ein Dorn im Auge.
Nationalsozialistische Betätigung ist in Deutschland strafbar.
Was ist also die Folge, wenn Überzeugungen, die für das an die Bibel- und die reformatorischen Bekenntnisse gebundene Christentun unaufgebbar sind, mit stillschweigender aber implizit umso deutlicherer Zustimmung von Kirche und Justiz als nationalsozialistisch, bezeichnet werden dürfen?
Soll hier die Gesellschaft auf die Kriminalisierung und staatliche Verfolgung christlicher, ja sogar bürgerlicher und konservativer Überzeugungen vorbereitet werden?

Der Vorstand der Bekenntnisbewegung »Kein anderes Evangelium«


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