Ehe bleibt Ehe
Bekenntnisbewegung »Kein anderes Evangelium«

Am 30. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag eine Ergänzung von § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beschlossen, der jetzt lautet: Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“
Diese Entscheidung wurde von Seiten der evangelischen Kirchen maßgeblich vorbereitet und bereits im Voraus öffentlich begrüßt.
Der Vorgang kann in seinen beiden Aspekten, dem staatlichen wie dem kirchlichen, nur als katastrophal bezeichnet werden.

1. Etikettenschwindel
Die Bundestagsentscheidung überträgt die Bezeichnung »Ehe« auf etwas, das nicht Ehe ist. Das führt den Sinn von Sprache ad absurdum. Ein Ding wird nicht etwas anderes, indem man es anders benennt.
Die Ehe ist »die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft« (BVerfG am 17.7.2002). Als solche ist sie nicht vom Staat erschaffen, sie ist ihm vielmehr – von Gott, mit der Erschaffung des Menschen – vorgegeben (1.Mose 1,27f.; 2,18–25). Der Gesetzgeber kann Ehe darum nicht nach dem Geschmack wechselnder Mehrheiten definieren. Er kann sie nur als gegeben voraussetzen.
Die Umdefinition der Ehe ist logisch so legitim und so sinnvoll wie der Satz: »Ein Wassermolekül besteht aus einem Sauerstoffatom sowie zwei Wasserstoffatomen oder einem Kohlenstoffatom«. Damit hätte man giftiges Kohlenmonoxid (CO) zu gesundem Wasser (H2O) umdefiniert. Das kann man gesetzlich beschließen. Aber an Wesen und Wirkung des Kohlenmonoxids würde das nichts ändern.
Gleiches gilt für die Ehe. Sie kann »nur mit einem Partner des jeweils anderen Geschlechts geschlossen werden, da ihr als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner innewohnt« (ebenfalls BVerfG am 17.7.2002).
Das schließt nicht aus, daß Menschen auch andere Gemeinschaften schließen und dass der Gesetzgeber solche anderen Gemeinschaften mit gleichen Rechten ausstattet. Aber damit werden solche anderen Gemeinschaften nicht zur Ehe. Und sie als Ehe zu bezeichnen ist semantischer Betrug.

2. Kulturbruch
So sehr die Ehe in der Schöpfung des Menschen gegeben und in seiner Biologie angelegt ist, so zeigt doch die biblische Offenbarung ebenso wie die historische Beobachtung, dass ihre Realisierung erst am Ende jahrhundetelanger kultureller Arbeit stand. Sie hat sich durchgesetzt, weil sie dem Wesen des Menschen entspricht und weil sie sich als Keimzelle der Gesellschaft, als Ort der Solidarität, Reproduktion, Sozialisation und Tradition besser bewährt hat als jede andere Form des Zusammenlebens.
Darum war die lebenslange Ehe eines Mannes und einer Frau als Kern einer Familie aus Eltern und Kindern jahrtausendelang das Fundament menschlicher Kultur auch weit über den von jüdisch-christlicher Religion bestimmten Bereich hinaus – auch wenn sie ständig gegen regressive Tendenzen ungeordneter, entfesselter Sexualität verteidigt werden musste, wie es schon die Auseinandersetzung des Apostels Paulus mit den Sexualpraktiken seiner Zeit beweist (z. B. Römer 1; 1. Kor. 6,15).
Der Beschluss des Bundestages bricht mit diesem Kernstück abendländischer Kultur. Die gesellschaftlichen Folgen sind ebenso absehbar wie katastrophal: Entsolidarisierung auf der einen und demographischer Kollaps auf der anderen Seite.
Heranwachsende werden im Prozess der Identifikation mit ihrem biologischen Geschlecht verunsichert, wenn ihnen vorgespiegelt wird, dass Menschen gleichen Geschlechtes »heiraten«. Die Ausbildung stabiler mit sich selbst identischer Persönlichkeiten wird behindert.

3. Sakrileg
Laut der Heiligen Schrift ist die Ergänzung der unterschiedlichen Geschlechter zu einer schöpferischen Einheit in der Ehe Ausdruck der Bestimmung des Menschen zum Ebenbild des dreieinigen Gottes (1.Mose 1,27f. in Verbindung mit 2,18–25; Epheser 5,25–32).
Demgemäß bewertet der Apostel Paulus die Abwendung von der schöpfungsmäßigen Zuordnung der Geschlechter als Abwendung vom Schöpfer und Verkehrung seines Bildes, mithin als Götzendienst (Römer 1,21–27).

Folgerungen
Für Lehre und Praxis der christlichen Kirche sind staatliche Entscheidungen, gesellschaftliche Mehrheiten und Trends ohne Bedeutung. Sie orientiert sich ausschließlich am Wort Gottes, wie es in Christus offenbart und in der Heiligen Schrift bezeugt ist. Hierin ist das Bekenntnis der Bekennenden Kirche vom 31. Mai 1934 in Barmen von bleibender Gültigkeit:
»Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und müsse die Kirche als Quelle ihrer Verkündigung außer und neben diesem einen Worte Gottes auch noch andere Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung anerkennen.« (Barmer Theologische Erklärung, These I)
»Wir verwerfen die falsche Lehre, als dürfe die Kirche die Gestalt ihrer Botschaft und ihrer Ordnung ihrem Belieben oder dem Wechsel der jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen überlassen.« (Barmer Theologische Erklärung, These III)
Für die Kirche bleibt die Schöpfungsordnung Gottes, wie sie von Christus bestätigt wurde (Markus 10,6–9), ungeachtet des Wechsels politischer Mehrheiten und gesetzlicher Regelungen unverändert gültig.
Eine kirchliche Segnung und erst recht Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ist somit in sich unmöglich.
Darum ermutigen wir alle Pfarrer, die sich an ihr Ordinationsgelübde gebunden wissen, sich allen dahingehenden Forderungen zu verweigern.
Wir bitten alle Gemeindeleitungen, die sich der Heiligen Schrift und den Bekenntnissen der evangelischen Kirche verpflichtet wissen, ihre Pfarrer darin zu unterstützen und derartige Trauungen und Segnungen für ihre Gemeinden durch formellen Beschluss auszuschließen.
Wir bitten alle an den Auseinandersetzungen beteiligten, stets daran zu denken, dass auch der anders Denkende, ja auch der nach unserer tiefsten Überzeugung Irrende, Ebenbild Gottes ist und gleichen Anspruch auf Würde und Respekt hat, wie wir selbst.


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